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Was der Vermieter wissen darf — und was nicht

Ein Vermieter darf sich vergewissern, dass die Miete zuverlässig gezahlt werden kann. Dafür genügt in der Regel ein Nachweis über regelmäßige Einkünfte in ausreichender Höhe.

Wofür du dein Geld ausgibst, gehört nicht dazu. Einzelne Buchungen lassen Rückschlüsse auf Gesundheit, Religionszugehörigkeit, politische Ansichten, Mitgliedschaften oder Lebensgewohnheiten zu — Angaben, die für die Mietentscheidung keine Rolle spielen dürfen.

Es ist deshalb üblich und akzeptiert, einen Kontoauszug geschwärzt vorzulegen: Gehaltseingänge bleiben lesbar, der Rest wird unkenntlich gemacht.

Häufiger Fehler: die Kontonummer

Viele schwärzen sorgfältig die Buchungen und übersehen die IBAN im Briefkopf. Für einen Einkommensnachweis wird sie nicht gebraucht.

Genauso oft übersehen werden der Saldo, die Kundennummer und die Seitenzahlen mit Kontobezug am Rand.

Was du schwärzen solltest

Sichtbar bleiben müssen nur dein Name, der Gehaltseingang und das Datum. Unkenntlich machen:

  • IBAN und BIC
  • Kontostand und Saldo
  • alle Buchungen außer dem Gehaltseingang
  • Kunden- und Kontonummern
  • Verwendungszwecke fremder Buchungen
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Häufige Fragen

Darf ich dem Vermieter einen geschwärzten Kontoauszug geben?

Ja. Für den Nachweis regelmäßiger Einkünfte reicht der Gehaltseingang. Alles Weitere geht den Vermieter grundsätzlich nichts an.

Was ist, wenn der Vermieter den vollständigen Auszug verlangt?

Ein Anspruch auf den ungeschwärzten Kontoverlauf besteht in der Regel nicht. Üblich sind stattdessen eine Gehaltsabrechnung, eine Selbstauskunft oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Wird meine Datei dafür irgendwohin hochgeladen?

Nein. Erkennung, Schwärzung und Export laufen vollständig in deinem Browser. Die Datei verlässt dein Gerät nicht.

Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall.

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