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Was der Vermieter wissen darf — und was nicht

Ein Vermieter darf sich vergewissern, dass die Miete zuverlässig gezahlt werden kann. Dafür genügt in der Regel ein Nachweis über regelmäßige Einkünfte in ausreichender Höhe.

Wofür du dein Geld ausgibst, gehört nicht dazu. Einzelne Buchungen lassen Rückschlüsse auf Gesundheit, Religionszugehörigkeit, politische Ansichten, Mitgliedschaften oder Lebensgewohnheiten zu — Angaben, die für die Mietentscheidung keine Rolle spielen dürfen.

Es ist deshalb üblich und akzeptiert, einen Kontoauszug geschwärzt vorzulegen: Gehaltseingänge bleiben lesbar, der Rest wird unkenntlich gemacht.

Für das Jobcenter: hier gelten andere Regeln

Wer Bürgergeld beantragt, muss die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen — das Jobcenter darf sie verlangen, um Einkommen und Vermögen zu prüfen. Datum, Beträge und Eingänge müssen dabei lesbar bleiben; wer sie schwärzt, bekommt den Antrag zurück.

Schwärzen darfst du trotzdem etwas: Bei Ausgaben den Empfänger oder Verwendungszweck, wenn er besonders sensible Dinge verrät — Arztrechnungen, Kirchen- oder Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden. Der Betrag selbst bleibt sichtbar. Diese Linie hat das Bundessozialgericht gezogen, und die Jobcenter kennen sie.

Für die Bank: Kredit oder Finanzierung

Eine Bank will bei einem Kredit nicht nur den Gehaltseingang sehen, sondern auch die festen Ausgaben — Miete, Versicherungen, laufende Raten. Daraus rechnet sie, was monatlich übrig bleibt. Stark geschwärzte Auszüge werden deshalb oft nicht akzeptiert; frag vorher, was genau gebraucht wird.

Was fast immer weg kann: einzelne Einkäufe, Abhebungen und Überweisungen an Privatpersonen. Was bleiben sollte: Gehalt, Miete, Raten, Versicherungen und der Saldo.

Häufiger Fehler: die Kontonummer

Viele schwärzen sorgfältig die Buchungen und übersehen die IBAN im Briefkopf. Für einen Einkommensnachweis wird sie nicht gebraucht.

Genauso oft übersehen werden der Saldo, die Kundennummer und die Seitenzahlen mit Kontobezug am Rand.

Was du schwärzen solltest

Sichtbar bleiben müssen nur dein Name, der Gehaltseingang und das Datum. Unkenntlich machen:

  • IBAN und BIC
  • Kontostand und Saldo
  • alle Buchungen außer dem Gehaltseingang
  • Kunden- und Kontonummern
  • Verwendungszwecke fremder Buchungen
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Häufige Fragen

Darf ich dem Vermieter einen geschwärzten Kontoauszug geben?

Ja. Für den Nachweis regelmäßiger Einkünfte reicht der Gehaltseingang. Alles Weitere geht den Vermieter grundsätzlich nichts an.

Was ist, wenn der Vermieter den vollständigen Auszug verlangt?

Ein Anspruch auf den ungeschwärzten Kontoverlauf besteht in der Regel nicht. Üblich sind stattdessen eine Gehaltsabrechnung, eine Selbstauskunft oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Wird meine Datei dafür irgendwohin hochgeladen?

Nein. Erkennung, Schwärzung und Export laufen vollständig in deinem Browser. Die Datei verlässt dein Gerät nicht.

Darf ich Kontoauszüge fürs Jobcenter schwärzen?

Nur eingeschränkt. Datum, Beträge und alle Eingänge müssen lesbar bleiben. Bei Ausgaben darfst du Empfänger und Verwendungszweck schwärzen, wenn sie besonders sensible Daten verraten — der Betrag bleibt sichtbar.

Muss der Saldo sichtbar bleiben?

Für den Vermieter nicht — ihn interessiert der regelmäßige Eingang, nicht dein Kontostand. Jobcenter und Bank brauchen ihn dagegen: das eine prüft Vermögen, die andere rechnet, was übrig bleibt.

Reicht ein Monat?

Für den Vermieter meist die letzten drei Gehaltseingänge, also drei Monate. Das Jobcenter verlangt die letzten drei Monate lückenlos, die Bank je nach Kredit drei bis sechs.

Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall.

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