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Warum eine Gehaltsabrechnung mehr verrät als nötig

Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung enthält weit mehr als die Höhe deines Einkommens. Darauf stehen typischerweise die Sozialversicherungsnummer, die Steuer-Identifikationsnummer, dein Geburtsdatum, die Steuerklasse, Angaben zu Kindern und in vielen Fällen das Kirchensteuermerkmal — und damit deine Religionszugehörigkeit.

Wer nur wissen muss, ob du dir eine Wohnung leisten kannst, braucht davon nichts. Für die meisten Zwecke genügen Name, Zeitraum, Brutto und Netto.

Für den Vermieter: Einkommensnachweis zur Wohnungsbewerbung

Der Vermieter will eine Frage beantwortet haben: Reicht dein Einkommen für die Miete? Dafür genügen dein Name, der Arbeitgeber, der Abrechnungsmonat sowie Brutto- und Nettobetrag — meist von den letzten drei Monaten. Ob das Arbeitsverhältnis unbefristet ist, steht ohnehin in der Mieterselbstauskunft.

Weg können: Sozialversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Konfession und Kirchensteuer, Geburtsdatum, Angaben zu Kindern und Freibeträgen, Personalnummer und die Bankverbindung. Nichts davon braucht der Vermieter für seine Entscheidung, und nach der Datenschutz-Grundverordnung darf er nur erheben, was er dafür braucht.

Für die Bank: Kredit, Finanzierung, Kontoeröffnung

Eine Bank prüft genauer als ein Vermieter. Neben Brutto und Netto interessieren sie oft das Eintrittsdatum, Sonderzahlungen und ob Pfändungen oder Abtretungen laufen — das steht auf der Abrechnung und sollte lesbar bleiben, sonst kommt die Rückfrage.

Schwärzen kannst du trotzdem: Sozialversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Konfession und Personalnummer. Die Bankverbindung deines Gehaltskontos braucht die Bank nicht von der Abrechnung — wenn sie sie will, fragt sie direkt danach. Bei größeren Krediten akzeptieren manche Banken nur ungeschwärzte Unterlagen; frag vorher, das spart eine Runde.

Für Behörden: Jobcenter, Wohngeld, Elterngeld, BAföG

Behörden rechnen mit der Abrechnung, sie lesen sie nicht nur. Für Wohngeld, Elterngeld oder Bürgergeld zählen Abzüge, Freibeträge, Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge mit — und über die Kirchensteuer sogar die Konfession, weil sie das Netto beeinflusst. Hier schwärzt man am wenigsten, sonst wird der Antrag zurückgestellt.

Was fast immer weg kann: Personalnummer und Bankverbindung. Die Sozialversicherungsnummer hat die Behörde in der Regel schon aus dem Antrag. Im Zweifel: kurz nachfragen, welche Angaben gebraucht werden, bevor du schwärzt.

Was drin bleiben sollte

Schwärze nicht zu viel: Wenn Zeitraum, Arbeitgeber oder Nettobetrag fehlen, taugt der Nachweis nichts und du wirst ihn ein zweites Mal einreichen müssen.

Sinnvoll lesbar bleiben: dein Name, der Abrechnungsmonat, der Arbeitgeber sowie Brutto- und Nettobetrag.

Typischerweise zu schwärzen

Je nach Empfänger und Zweck:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Kirchensteuermerkmal und Konfession
  • Geburtsdatum
  • Angaben zu Kindern und Freibeträgen
  • Bankverbindung für die Gehaltszahlung
  • Personalnummer
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Häufige Fragen

Welche Angaben darf ich auf der Gehaltsabrechnung schwärzen?

Alles, was für den Zweck der Vorlage nicht gebraucht wird. Für einen Einkommensnachweis sind das insbesondere Sozialversicherungs- und Steuernummer, Konfession, Geburtsdatum und Bankverbindung.

Muss der Arbeitgeber sichtbar bleiben?

Für einen Einkommensnachweis in der Regel ja — er macht die Abrechnung überhaupt erst überprüfbar.

Reicht eine Abrechnung oder brauche ich mehrere?

Üblich sind die letzten drei Monatsabrechnungen. Das hängt aber vom Empfänger ab.

Darf ich die Sozialversicherungsnummer schwärzen?

Für Vermieter und Bank ja — sie sagt nichts über dein Einkommen aus und wird für die Prüfung nicht gebraucht. Behörden haben sie meist schon aus dem Antrag; dort kann sie ebenfalls weg, wenn nichts anderes verlangt wird.

Darf ich die Steuer-Identifikationsnummer schwärzen?

Beim Vermieter immer, bei der Bank in der Regel auch. Sie identifiziert dich gegenüber dem Finanzamt und hat mit dem Nachweis deines Einkommens nichts zu tun.

Kann ich die Kontonummer auf der Gehaltsabrechnung schwärzen?

Ja. Die IBAN auf der Abrechnung ist die deines Gehaltskontos. Für einen Einkommensnachweis ist sie ohne Bedeutung — wer nachvollziehen will, dass das Gehalt wirklich eingeht, verlangt einen Kontoauszug, und für den gibt es eine eigene Anleitung.

Darf der Vermieter eine ungeschwärzte Abrechnung verlangen?

Er darf einen Einkommensnachweis verlangen, aber nur die Angaben, die er für seine Entscheidung braucht. Eine geschwärzte Abrechnung, auf der Arbeitgeber, Zeitraum, Brutto und Netto lesbar sind, erfüllt genau das.

Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall.

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