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Warum eine ungeschwärzte Ausweiskopie riskant ist

Eine vollständige Ausweiskopie enthält alles, was für einen Identitätsmissbrauch gebraucht wird: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Ausweisnummer und Lichtbild. Damit lassen sich in fremdem Namen Verträge abschließen oder Konten eröffnen.

Besonders sensibel ist die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Personalausweises. Sie gehört zur Online-Ausweisfunktion und hat in einer Kopie nichts verloren.

Auch die maschinenlesbare Zone am unteren Rand — die beiden Zeilen aus Buchstaben, Zahlen und spitzen Klammern — enthält die Ausweisdaten in kompakter Form und sollte abgedeckt werden.

Wann darf überhaupt eine Kopie verlangt werden?

Nur wenige Stellen dürfen eine Ausweiskopie anfertigen oder verlangen, etwa Banken im Rahmen der gesetzlichen Identitätsprüfung. Ein privater Käufer auf einer Kleinanzeigen-Plattform gehört nicht dazu.

Wenn du dennoch etwas belegen möchtest oder musst, schwärze so viel wie möglich und vermerke auf der Kopie den Zweck, für den sie bestimmt ist.

Für den Vermieter: Mieterselbstauskunft und Mietvertrag

Ein Vermieter darf sich vergewissern, dass du die Person bist, die den Vertrag unterschreibt — dafür reicht es, den Ausweis beim Termin vorzuzeigen. Eine Kopie für die Akte braucht er nicht, und viele verlangen sie trotzdem.

Wenn du eine Kopie gibst: Name, Foto und Geburtsdatum lesbar lassen, damit sie ihren Zweck erfüllt. Zugangsnummer, Seriennummer, maschinenlesbare Zone, Größe, Augenfarbe und Geburtsort können weg. Die Anschrift steht ohnehin im Mietvertrag.

Für Hotel, Ferienwohnung und Mobilfunkvertrag

Hotels in Deutschland brauchen keine Ausweiskopie — sie füllen einen Meldeschein aus, und dafür genügt das Vorzeigen. Wer beim Einchecken eine Kopie verlangt, geht über das hinaus, was das Meldegesetz vorsieht. Bei Ferienwohnungen im Ausland ist eine Kopie üblicher; auch dort reicht eine geschwärzte Fassung mit Name, Foto und Geburtsdatum.

Beim Mobilfunk- oder Stromvertrag hängt es vom Anbieter ab: Manche prüfen im Laden, manche per Post- oder Video-Ident. Eine per Mail geschickte Kopie sollte in jedem Fall ohne Zugangsnummer und maschinenlesbare Zone gehen.

Für Online-Verifizierung, Bank und Behörden: hier nicht schwärzen

Video-Ident, Post-Ident und die Kontoeröffnung bei der Bank sind die Ausnahme: Dort ist die vollständige Prüfung des Ausweises gesetzlich vorgeschrieben, eine geschwärzte Kopie wird abgelehnt. Dasselbe gilt für Behörden, die deine Identität feststellen müssen.

Der Unterschied zur Kleinanzeige: Diese Stellen sind zur Prüfung verpflichtet und an das Datenschutzrecht gebunden. Der Fremde, der dein Fahrrad kaufen will, ist es nicht.

Reisepass: dieselben Regeln, andere Felder

Beim Reisepass gibt es keine Zugangsnummer, dafür die Passnummer und eine dreizeilige maschinenlesbare Zone auf der Datenseite. Beides gehört abgedeckt, ebenso Geburtsort und Behörde, wenn sie für den Zweck nicht gebraucht werden.

Immer abdecken

Auch wenn die Gegenseite mehr sehen möchte:

  • die sechsstellige Zugangsnummer (Online-Ausweisfunktion)
  • die maschinenlesbare Zone am unteren Rand
  • die Ausweis- bzw. Seriennummer
  • Geburtsort und Größe, falls nicht benötigt
  • die Anschrift, falls für den Zweck nicht erforderlich
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Häufige Fragen

Was muss ich auf einer Ausweiskopie schwärzen?

Mindestens die Zugangsnummer, die maschinenlesbare Zone und die Seriennummer. Alles Weitere richtet sich danach, wofür die Kopie gebraucht wird.

Darf ein privater Käufer meinen Ausweis verlangen?

Ein Anspruch darauf besteht in aller Regel nicht. Eine Ausweiskopie ist bei privaten Verkäufen unüblich und sollte kritisch hinterfragt werden.

Ist das Foto ein Problem?

Das Lichtbild wird für die meisten Zwecke nicht gebraucht und kann ebenfalls abgedeckt werden. Nur wenn die Kopie belegen soll, dass du es bist — etwa beim Vermieter —, bleibt es lesbar.

Muss die Kopie als Kopie erkennbar sein?

Ja. Das Personalausweisgesetz verlangt, dass eine Kopie eindeutig als solche erkennbar ist. Ein Vermerk wie „Kopie — nur für Mietvertrag Musterstraße 1" auf der Vorderseite erfüllt das und schränkt zugleich den Zweck ein.

Kann ich die Rückseite ganz weglassen?

Für die meisten Zwecke ja. Auf der Rückseite stehen Anschrift, Augenfarbe, Größe, ausstellende Behörde und die maschinenlesbare Zone — nichts davon braucht ein Vermieter oder Käufer.

Gilt das auch für den Reisepass?

Ja. Statt der Zugangsnummer ist beim Pass die Passnummer sensibel, und die maschinenlesbare Zone hat drei Zeilen. Beides abdecken, wenn es nicht ausdrücklich gebraucht wird.

Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall.

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